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Pochen Sie auf Ihr Recht. Wir unterstützen Sie. Gerade Fragen des Leistungsbezugs gegenüber den Sozialversicherungsträgern, Krankenkassen, Rententrägern, der Agentur für Arbeit, aber auch gegenüber  den gesetzlichen Unfallkassen und den Pflegekassen sind öfters streitig, auch weil die Mitarbeiter selbst nicht immer inhaltlich “sattelfest” sind. Aber auch im Bereich der Schwerbehindertenfeststellung sowie im Recht der gesetzlichen Krankenkassen kommt es häufig zu falschen Bescheiden und Streitigkeiten. Das hierzu bestehende Recht, welches durch interne Behördenanweisungen und Rechtsverordnungen ergänzt wird, ist für den Laien in aller Regel undurchschaubar. Eine seriöse Auskunft und Beratung kann hier in aller Regel nur eine sozialrechtlich versierte Anwaltskanzlei bieten. Zu gliedern sind die Rechtsbereiche des Sozialrechts in:     gesetzliche Arbeitslosenversicherung, geregelt im SGB III     die gesetzliche Krankenversicherung, geregelt im SGB V     die gesetzliche Rentenversicherung, geregelt im SGB VI     die gesetzliche Unfallversicherung, geregelt im  SGB VII     die Pflegeversicherung, geregelt im SGB XI Sie haben ein sozialrechtliches Problem? Wir helfen Ihnen gern.