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Lassen Sie sich nicht verwalten - nehmen Sie mit uns Ihre Rechte wahr. Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander, sowie den Rechtsschutz von Privatpersonen gegen Akte von Behörden. Der Staat und Behörden treten gegenüber Privatpersonen und noch mehr gegenüber Unternehmen in fast allen Lebensbereichen in Erscheinung. Der Umgang mit Behörden gestaltet sich für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen in aller Regel schwierig: Während die Behörde mit spezialisiertem Personal aufwarten kann, das die immer gleichen Abläufe jahrelang praktiziert, sind die Adressaten in aller Regel bereits mit dem gesprochenen und geschriebenen "Behördendeutsch" und den unzähligen Verweisen auf Paragraphen aus unterschiedlichsten Gesetzen überfordert. Da den “Betroffenen”selbst oftmals kein Akteneinsichtsrecht zusteht, zudem meist Fristen ablaufen, besteht faktisch stets eine erhebliche Einschränkung auf  Seiten Adressaten und viel zu oft erwächst rechtswidrige Maßnahmen der Behörden in Bestandskraft. Wir führen unsere Mandanten versiert und kompetent durch Verwaltungsverfahren, nehmen an Anhörungen des Widerspruchsausschusses und Anhörungsausschusses teil, stellen Anträge im Verwaltungsverfahren und überprüfen Bescheide und Verwaltungsakte auf deren Rechtmäßigkeit.